Glasversicherung

Glasversicherung
1. Zweck/Umfang: Ersatz von durch Zerbrechen der versicherten Scheiben oder sonstigen Gegenstände entstandenen Schäden. Schäden durch Brand, Blitz und Explosion auf Antrag mitversichert. Ausgeschlossen: Beschädigungen der Oberfläche, der Rahmen und Einfassungen; Schäden durch Krieg, Aufruhr, Erdbeben; Schäden an evtl. noch nicht fertig eingesetzten Scheiben; Schäden durch Veränderung oder handwerksmäßige Verrichtungen an den Scheiben, ihren Umrahmungen oder Schutzvorrichtungen.
- 2. Schadenersatz: Bei Schäden an Schaufensterscheiben u.Ä. Naturalersatz möglich, sonst Barentschädigung.
- 3. Versicherungsformen: (1) Glas-Einzel-Versicherung unter Angabe der Glasart und Größe jeder versicherten Sache; (2) Glas-Pauschal-Versicherung, z.B. für alle Scheiben u.Ä. in einer Wohnung oder einem Einfamilienhaus.
- 4. Versicherbare Objekte: V.a. Fensterscheiben, Türscheiben, Schrank- und Vitrinenverglasungen, Wandverkleidungen, Firmenschilder, Treib- und Gewächshausscheiben, Transparente etc.
- 5. Sonderformen: Versicherung für Raster (z.B. in Klischeeanstalten); Pauschalversicherung für Industriebauten;  Hagelversicherung für Glasdächer, Fabriken etc.; Leuchtröhrenversicherung, auf Antrag mit Einschluss von Schäden an den nichtgläsernen Teilen; Versicherung für Marmorplatten in Gebäuden.

Lexikon der Economics. 2013.

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